Arbeitssicherheit / Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Übernahme der Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) sowie DGUV Vorschrift 2.
Grundsätzliche Beratung des Arbeitgebers zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
Dazu gehören z.B.:
• Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen
• Betriebsbegehungen
• Mitarbeiterunterweisungen
• Erstellung und Unterweisung von Betriebsanweisungen
• Kontakt zu BG und Amt für Arbeitsschutz
• Leitung des ASA (Arbeitssicherheitsausschuss)
• Anlassbezogene Betreuung
(z.B. Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, grundlegende Änderungen oder neue Arbeitsverfahren, Gestaltung neuer Arbeitsplätze und –abläufe, neue Arbeits- und Gefahrstoffe, Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsverfahren, Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen)
U.v.m.
Darüber hinaus ist der Aufbau eines Arbeitsschutz-Management Systems (z.B. Gütesiegel der BG “Sicher mit System“) eine unserer Dienstleistungen.
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